Neue EU-Drohnenverordnung erst ab 1. Januar 2021

Aufgrund der Coronakrise hat die EU-Kommission entschieden, die Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/947 um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Damit bleiben bis Ende dieses Jahres die bestehenden nationalen Regelungen in Kraft. In Deutschland ist das die LuftVO, in der seit April 2017 den Einsatz von Drohnen im Luftraum regelt.

Welche Änderungen beinhaltet die neue Drohnenregulierung ab 2021?

Die deutsche Gesetzgebung wird in einigen Aspekten auf einen EU-weiten Standard angepasst:

  • Drohnenflüge werden neu nach drei Risikoklassen eingeteilt: OffenSpeziell und Zulassungspflichtig
  • Für die “einfachste” Kategorien Offen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Flughöhe unter 120 Meter, Sichtkontakt zur Drohne, kein Flug über Menschen und Mindestalter 16 Jahre.
  • Es gibt Unterkategorien C0 – C4, die je Drohnengewicht und Flugsituation weitere Vorgaben erfüllen müssen
  • Für die meisten Anwendungsfälle in der offenen Kategorie ist eine Registrierung des Piloten sowie eine Onlineschulung und Test vorgesehen.
  • Das unterste Gewichtslimit für Flüge mit (kaum) Einschränkungen ist neu 250 Gramm (aktuell wird das nur von Spielzeugdrohnen und der DJI Mavic Mini eingehalten).
  • Der bisherige “Drohnenführerschein” wird ersetzt durch zwei aufeinander aufbauende Kenntnisnachweise: der kleine“ Drohnenführerschein der Klasse A1/A3 mit Onlinetest und der „große“ Drohnenführerschein der Klasse A2, der bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden muss (welche das sind, wird noch bekannt gegeben).
  • Hersteller werden dazu verpflichtet, ihre Drohnen mit einer CE-Zertifizierung (C0 – C4) zu versehen, damit der Kunde schon beim Kauf erfährt, unter welche Kategorie die Drohne fällt.

Was bedeutet die Verschiebung für die bestehenden Kenntnisnachweise?

Wer bereits einen Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO hat, darf diesen weiterhin nutzen. Schon vor der Verschiebung der Verordnung war angekündigt, dass die alten und neu abzulegende Kenntnisnachweise mindestens bis zum 30.06.2021 gültig sind. Möglicherweise sehen wir hier ebenfalls noch eine Verlängerung auf 01.01.2022, da die ursprünglich geplante Übergangsfrist ein volles Jahr betragen hat.

Für Deutschland ist zu erwarten, dass bestehenden Nachweise auf die neuen EU-Nachweise umgeschrieben werden können, allerdings wohl voraussichtlich nur auf den “kleinen” Drohnenführerschein. Die Schweizer Piloten scheinen weniger Glück zu haben, das BAZL schreibt auf seiner Homepage, dass bisher freiwillig erworbene Trainings und Zertifikate grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Wer bis jetzt noch keinen Drohnenführerschein hat, aber für Flüge in 2020 noch benötigen wird, kann (und muss) weiterhin aktuellen nationalen Kenntnisnachweis ablegen. Mittlerweile sind durch die Coronoa-Lockerungen wieder Präsenzkurse möglich, Termine findet ihr z.B. hier bei U-Rob. Das Ablegen der Schulung und auch der Prüfung sind bei einigen Schulen auch komplett online möglich, beispielsweise bei Kopter-Profi oder Drohnenseminare.de. Mein Blogpost mit Details zur Prüfung und einer Liste von Ausbildungsbetriebe findet ihr hier.

Du suchst eine Drohne, die du weiterhin ohne Kenntnisnachweis fliegen darfst?

Unter der neuen Verordnung sind lediglich sehr leichte Drohnen mit weniger als 250 Gramm (fast) ohne Auflagen nutzbar. In dieser Gewichtsklasse gibt es kaum empfehlenswerte Kameradrohnen, eine gute Ausnahme ist die DJI Mavic Mini:

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DJI Mavic Mini – Drohne, leicht und tragbar, Flugzeit: 30 Min, Übertragungsentfernung: 2 km HD-Videoübertragung, 3-Achsen-Gimbal, 12 MP, HD-Video 2,7 K
  • EIGENSCHAFTEN: Die tragbare und kompakte DJI Mavic Mini mit 30-minütiger...
  • GIMBAL-KAMERA: Die Mavic Mini ist in der Lage Fotos mit 12 Megapixeln und...
  • FERNSTEUERUNG: Die Fernsteuerung bietet eine Videoübertragung in HD mit...
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7 thoughts on “Neue EU-Drohnenverordnung erst ab 1. Januar 2021

  1. Christian Köster

    Dank Dir für diese Übersicht. Ich werde mir die Schulen mal angucken. Hab deinen Blog erst heute entdeckt. Aber werde mir jetzt öfters auch mal hier Infos für meinen eigenen zusammen suchen. Dank Dir!

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    1. Michael Heßlinger

      Hallo
      Wollte fragen ob man den Drohnenführerschein A2 online machen kann.
      Und ob ein alter Drohnenführerschein ausreicht um in 2021 fliegen zu dürfen.
      ( Besitze ein Dji Mavic Air 2 )

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      1. drohnenwissen Post author

        Hallo Michael, der „große“ Drohnenführerschein der Klasse A2 muss bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden und kann nicht online ableget werden. Mit dem alten “Drohnenführerschein” kannst du noch während einer Übergangszeit weiterfliegen bis 31.12.2022, aber ACHTUNG er hat lediglich den Wert des kleinen EU-Drohnenführerscheins, d.h. du darfst damit auch nur nach den Regeln der neuen Drohnengesetzgeung entsprechend der Kategorie des “kleinen” EU-Kompetenznachweis A1/A3 fliegen!

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  2. Horst

    Ab 2021 müssen Drohnen ab 250 gr. ja ihre Daten funken.
    Gilt das auch für ältere Drohnen?
    Ich habe eine FIMI X8 SE – die kann das nicht.
    Kann und muss man das nachrüsten?

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    1. drohnenwissen Post author

      Hallo Horst, die Fernidentifikation für Drohnen befindet sich erst noch in der Einführung. Eine Umrüstung ist derzeit nicht nötig, allerdings müssen Drohnen ab 250g entsprechende Plakette mit der Registrierungs-ID und Angaben zum Piloten tragen.

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  3. David Koch

    Ich bin ja jetzt komplett von den Socken, was man alles machen muss nur um ein bisschen Spaß zu haben und ein paar schöne Bilder von aus anderen Perspektive zu machen. Ich Spiele seit einer geraumen Zeit mir so ein Fluggerät zu kaufen, konnte mir aber bis jetzt keines leisten für mich sind 300€ auch schon viel Geld. Und jetzt musx man noch mehr Geld ausgeben um einen Führerschein zu machen dazu eine Plakette und eine Versicherung. Oje … Und welchen Führerschein würde denn eine Holy Stone hs720e/105 oder ein Fimi x8 fallen? Beide ca 550g muss es schon der A2 sein????

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    1. drohnenwissen Post author

      Hallo David, eigentlich ist es für die meisten Hobbyflüge gar nicht so viel: du musst dich auf der Seite des LBA (kostenlos) registrieren, wenn deine Drohne eine Kamera trägt oder über 250g schwer ist – also eigentlich immer. Du benötigst eine Versicherung, dass ist neu, aber nicht sehr teuer und schützt dich vor grösseren Kosten. Und ich würde fast jedem empfehlen, den “kleinen” Kenntnisnachweis abzulegen – das ist nur ein Online-Test beim LBA und aktuell ebenfalls kostenlos.

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