Drohnenregistrierung ab 2021 – was gilt?

      1 Comment on Drohnenregistrierung ab 2021 – was gilt?

Gemäss der neuen EU-Drohnenverordnung war eine Registrierungspflicht der Drohnenpiloten ab dem 01.01.2021 vorgesehen. Allerdings hast das deutsche Luftfahrt Bundesamt (LBA) die Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen in der offenen und der speziellen Kategorie noch bis zum 30.04.2021 in Deutschland ausgesetzt.

Da sich bisher Drohnenpiloten noch gar nicht registrieren konnten (der Link ist mittlerweile online, siehe unten), war eine weitere Übergangsfrist eigentlich abzusehen. Das LBA teilte mit, dass aus „technischen und administrativen Gründen“ eine sofortige Registrierung aller betroffenen Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen „nicht durchführbar“ sei. Um zu vermeiden, dass Drohnen ab dem 31.12.2020 aufgrund der fehlenden Registrierung am Boden bleiben müssten, hat das LBA auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1139 Artikel 71 Absatz 1 die folgende Allgemeinverfügung erlassen:

„Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen, die ihren Wohnsitz oder im Falle von juristischen Personen ihren Hauptgeschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum 30. April 2021 von ihren Pflichten gemäß der Artikel 5, 6 und 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 befreit. Diese müssen die geforderte Registrierung während des genannten Zeitraums nicht abgeschlossen haben. Betreiber, die sich noch nicht registriert haben oder denen die individuelle Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem unbemannten Luftfahrzeug anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht.”

Registrierung hier durchführen

Jeder, der eine Drohne mit Kamera fliegen möchte, muss sich bis 30.04.2021 registrieren und seine Registrierungsnummer an der Drohne anbringen!

Eure Registrierung könnt ihr auf der Website der Luftfahrt Bundesamt durchführen (externer Link, keine Verbindung zu meiner Website): Registrierung Drohnenbetreiber.

Notwendige Angaben für die Registrierung

Folgende Daten solltet ihr für eure Registrierung auf der LBA Website bereit halten:

Für natürliche Personen:

  • Vollständiger Name (wie im Ausweisdokument angegeben), Geburtsdatum,
  • Scan eines offiziellen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Pass) aus dem oben genannte Daten hervorgehen (Format: PDF oder JPEG)
  • Anschrift,
  • E-Mailadresse, Telefonnummer,
  • Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice.

Für juristische Personen:

  • Vollständiger Name wie in offiziellen Dokumenten vermerkt (Handelsblattauszug, Vereinsregistereintrag, …),
  • Scan eines offiziellen Dokumentes (Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, etc.) aus dem die Existenz dieser juristischen Person hervorgeht (Format: PDF oder JPEG),
  • Anschrift,
  • E-Mailadresse, Telefonnummer,
  • Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice.

1 thought on “Drohnenregistrierung ab 2021 – was gilt?

  1. Pingback: Die neue Drohnenverordnung: Was gilt ab heute? | DROHNENWISSEN

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *