Wird die EU Drohnenverordnung auf 2021 verschoben?

Auf den 1. Juli 2020 sind EU-weite Änderungen zur Gesetzeslage rund um das Fliegen von Drohnen. Geplant ist eine Angleichung und Vereinheitlichung von Verboten, Bewilligungsprozessen und Registrierungsvorgaben. Die Details dazu habe ich euch in diesem Post vorgestellt.

Die Einführung der EU-Drohnenverordnung könnte sich verschieben. Foto von Christian Lue.

Die meisten EU Länder befinden sich in der Vorbereitung der Umsetzung der neuen Verordnung für den 01.Juli 2020. Doch wie es aussieht, macht uns die globale Corona-Virus einen Strich durch die Rechnung. Auf Verbandsebene wird über eine Verschiebung der Einführung um mindestens 6 Monate auf den 01.01.2021 diskutiert.

Warum eine Verschiebung der neuen EU Drohnengesetzte auf 2021?

Die EU Länder müssen die Details der nationalen Umsetzung der EU Verordnung ausarbeiten. Dazu gehört die Definition von Ausnahmen und Spezialfällen, Bewilligungsverfahren und Zuständigkeiten und natürlich die Ausarbeitung der Kommunikation und das Aufschalten des Drohnenregisters. Die Einschränkungen durch die Massnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 ist die Einhaltung des Zeitplanes für die Länder äusserst schwierig geworden.

Eine Verschiebung des Datums auf den 01.01.2021 ist mittlerweile sehr wahrscheinlich, um allen Beteiligten mehr Zeit für eine gut verbreitete Umsetzung zu lassen. Zudem erhofft man sich eine bessere mediale Aufmerksamkeit für das Thema, wenn die Sorgen rund um die Pandemie und Pandemiebekämpfung wieder etwas abgenommen haben.

Was bedeutet eine Verschiebung für Flüge ab dem 1. Juli 2020?

Bis zur Einführung der EU Verordnung bleiben die nationalen Bestimmungen in Kraft! Für Deutschland bedeutet dies: Wer bereits einen Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO hat, darf diesen weiterhin nutzen. Der Kenntnisnachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren hat und wurde erstmals im Oktober 2017 ausgestellt, daher müssen sich Inhaber um einen Ablauf keine Sorgen machen.

Wer noch keinen Kenntnisnachweis hat, aber für zukünftige Flüge einen Nachweis benötigt, kann und muss den aktuellen “Drohnenführerschein” erwerben. Die aktuelle Regelung besagt, dass die alten und neu abzulegende Kenntnisnachweise mindestens bis zum 30.06.2021 gültig sind. Geplant ist ohnehin, dass diese bestehenden Nachweise auf die neuen EU-Nachweise umgeschrieben werden können. Die aktuell zertifizierten Drohnenpilotenschulen und Prüfungsbetriebe sind bis auf Widerruf weiterhin berechtigt, die Zertifizierungen auszustellen.

Die Präsenz-Kurse sind aktuell wegen Corona ausgesetzt. Aktuell darf man aber Hoffnung haben, das mit zunehmender Lockerung der Massnahmen neue Termine im Sommer oder Herbst möglich sein werden. Das Ablegen der Schulung und auch der Prüfung sind bei einigen Schulen aber auch komplett online möglich, beispielsweise bei Kopter-Profi oder Drohnenseminare.de. Mein Blogpost mit Details zur Prüfung und einer Liste von Ausbildungsbetriebe findet ihr hier.

Alle Updates und Infos zur Einführung der EU Drohnenverordnung findet ihr natürlich hier auf meinem Blog. Abonniert am besten den Blog per Email Benachrichtigung (unter dem Kommentarfeld), um keine Neuigkeiten zu verpassen! Ich verschicke keine Werbung, ihr erhaltet nur eine Benachrichtigung, wenn ein neuer Blogpost online geht.

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