Neue EU-weite Regelungen für Drohnen kommen 2020

Bisher hatte jedes Land in der EU eigene Verordnungen und Gesetze für Drohnenflüge erlassen. Zukünftig gibt einheitliche Regelungen in allen EU-Länder. Die EU-Flugsicherheitsbehörde (Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)) hat diese Woche Bestimmungen veröffentlicht, die bis Juni 2020 in nationales Recht überführt werden müssen.

Die EU-Bestimmungen umfassen zahlreiche Regelungen zu Gewichtsbestimmungen, Kennzeichnungen und besondere Betriebserlaubniserfordnisse, die bisher sehr uneinheitlich geregelt ware. Zum Beispiel soll laut EASA eine Drohne in Zukunft klar identifizierbar sein, “damit die Behörden eine einzelne Drohne nachverfolgen können, wenn dies nötig ist”. 

Eine DJI Phantom über städtischen Gebiet. Foto von Goh Rhy Yan.

Das Wichtigste aus der neuen EU Drohnen Verordnung:

Drohnen Spielzeug-Kategorie bis 250 Gramm

Die Drohnen Spielzeug-Kategorie bleibt erhalten: UAVs, die maximal 250 Gramm wiegen, brauchen keine Drohnenregistrierung und dürfen ohne “Drohnenführerschein” geflogen werden. Natürlich darf auch mit diesen Mini-Drohnen niemand gefährdet oder belästigt werden.

Kategorie “Offen” – Drohnen bis 25 kg / risikoarme Flüge in Sichtweite

UAVs mit einem Startgewicht über 250 g aber unter 25 kg wiegen, müssen registriert werden und identifizierbar sein. Der Drohnenpilot muss dazu ein Online-Training inklusive Online-Test als Kenntnisnachweis absolvieren.

Für diese Gewichtsklasse gibt es keine behördliche Bewilligungspflicht mehr, solange nur in Sichtweite und mit einer Flughöhe von max. 120 Meter geflogen wird. Zudem muss der Drohnen Pilot einen adäquaten Sicherheitsabstand zu Personen einhalten. Solche Flüge werden also risikoärmer eingeschätzt und fallen unter die UAV-Kategorie “offen”.

UAV-Kategorien “Speziell” und “Zulassungspflichtig”

Eine Bewilligung soll erst ab den Kategorien “Speziell” oder “Zulassungspflichtig” nötig sein. Darunter fallen Drohnen, welche über 25 Kilogramm wiegen, Flüge ausserhalb der direkten Sichtweiter und Nachflüge

Eine DJI Inspire bei professionellen Filmaufnahmen. Foto von Mitch Nielsen.

Die Kategorie “Speziell” (bzw. in der englischen Sprachversion als “specific” bezeichnet) umfasst Flüge mit mittlerem Risiko, und kommt dann zum tragen, wenn die Anforderungen der Kategorie “Offen” nicht erfüllt werden können. Es ist dann eine Bewilligung nötig, die nach Bewertung der operationellen Risiken von den Behörden vergeben werden soll. Zudem soll hier zusätzlich noch berücksichtigt werden, ob Standardszenarien angewendet werden können oder nicht. Falls keine Standardszenarien vorhanden oder passend sind, muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein SORA (Special Operation Risk Assessment) durchgeführt werden

Die Kategorie “Bewilligungspflichtig” (englisch: Certified) beinhaltet vereinfacht gesagt Flüge mit einem hohen Risiko, vor allem den Einsatz von großen Drohnen innerhalb des kontrollierten Luftraums. Hier kommen besonderes strenge Vorgaben zum Einsatz.

Flugzonen und nationale Besonderheiten

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen weiterhin Zonen definieren, um den Zugang bestimmter Teile ihres Luftraums zu beschränken oder freizugeben für bestimmte Nutzungen. Zudem sind nationale -strengere- Abweichungen von den EU-Vorgaben denkbar, auch wenn grundsätzlich einheitliche Regeln angestrebt werden.

Was wird sich ab Juli 2020 für Drohnenpiloten in Deutschland ändern?

Die Drohnenverordnung der Bundesregierung hatte bereits viele Aspekte der neuen EU-Verordnung integriert, wie zum Beispiel die Gewichtsgrenze von max. 250 g für “harmlose” Drohnen wie einer DJI Ryze Tello oder die maximale Flughöhe. Auch der risikobasierte Bewertungsansatz mit SORA ist grundsätzlich in Deutschland bereits integriert.

Wir können uns vermutlich auf kleine Änderungen bei der Drohnenregistrierung und den Onlinenkursen bzw. Kenntnisnachweisen einstellen. Vermutlich wird es dort zu mehr Standardisierung bei den Kursinhalten und Tests kommen, damit die Nachweise auch Europaweit vergleichbar sind. Zudem ist wohl absehbar, dass ein (Online-) Register für Drohnen eingeführt werden wird und eine einfache Plakette nur mit Adresse des Piloten nicht mehr ausreicht. Allerdings sind einige Aspekte in der EU-Verordnung noch recht vage gehalten – wir werden also die nächsten Monaten die konkrete Ausgestaltung abwarten müssen – ich werde über die Update selbstverständlich hier berichten.

Die neue EU-Verordnung könnt ihr hier im genauen Wortlaut nachlesen.

1 thought on “Neue EU-weite Regelungen für Drohnen kommen 2020

  1. Lars

    Ich danke Ihnen für den interessanten Artikel. So eine Regelung ist keine schlechte Sache. So schafft man Klarheit und der Benutzer muss sich nicht immer mit dem Gesetz des jeweiligen Landes beschäftigen.
    Mit besten Grüßen,
    Lars

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