2020 kommen die EU-Drohnengesetze: Was Piloten jetzt wissen müssen

Ab 1. Juli 2020 wird sich für Drohnenpiloten in Europa einiges ändern: die Europäische Luftüberwachungs-Organisation (European Aviation Safety Agency, kurz: EASA) gibt ein einheitliches Reglement vor, um den Einsatz von unbemannten Flugobjekten (=Drohnen) im Luftraum zu regeln. Die neuen europäischen Regeln sollen die unterschiedlichen und unübersichtlichen Regelungen in den einzelnen EU-Ländern ersetzen.

Ein DJI Mavic Pro fliegt über Autos. Foto von Clay Banks.

Drei Kategorien von Drohnenflügen

Drohnenflüge werden gemäß einer Risikobewertung in drei Hauptkategorien eingeteilt, die unterschiedliche strenge Auflagen zur Folge haben:

  • Die Kategorie “offen” ist eine Kategorie für Drohnenflüge, die in Anbetracht der Risiken keine vorherige Genehmigung erfordert. Darunter fallen die meisten Hobby-Flüge mit den üblichen DJI-Drohnen, die in Sichtweite, unter 120 Metern Flughöhe und mit Abstand zu Menschen stattfinden. Notwendig ist aber in den meisten Fällen eine Registrierung und ein Online-Test;
  • die Kategorie “spezifisch” ist eine Kategorie von Drohnenflüge, die eine Genehmigung der zuständigen Behörde erfordert. Allerdings werden hier bestimmter Standardszenarien als Ausnahmen definiert, bei denen eine Anmeldung der Flüge durch den Drohnenbetreiber ausreicht (ohne Abwarten einer Genehmigung);
  • die Kategorie “zertifiziert” ist eine Kategorie für risikoreichere Drohnenflüge, meist im regulierten Flugraum, die die Zertifizierung der Drohne, einen lizenzierten Drohnenpiloten und eine Zulassung des Betreibers von der zuständigen nationalen Behörde erfordert.
Tabelle: EU-Vorgaben für Drohnengesetze ab Juni 2020

Was muss der gewöhnliche Hobby-Drohnenpilot nun beachten?

Was heisst das nun konkret für uns Hobby-Drohnenpiloten mit den beliebten „Consumer-Drones“ wie DJI Mavic Pro, Mavic Air und Parrot Anafi? Der alltäglichen „Hobbyflug“ oder typische Flug im Urlaub dürfte in den meisten Fällen unter die Kategorie “offen A2, Klasse C1, oder auch C2” fallen, falls nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich unbeteiligte Personen im Umkreis von 30 Metern von der Drohne aufhalten. Diese Flüge erfordern folgende Massnahmen:

Registrierung der Drohne

Ihr müsst euch vorab registrieren, sobald eure Drohne mehr als 250 Gramm wiegt. Das trifft auf die meisten Kameradrohnen von DJI, Parrot und Yuneec zu, mit Ausnahme der DJI Mavic Mini. Die Registrierungsnummer muss sowohl an der Drohne angebracht sein, als auch in das elektronische Identifikationssystem hochgeladen werden. Die Registrierung wird erst ab dem Stichtag 1. Juni 2020 möglich sein, das genaue Vorgehen und die Website-URL für die Registrierung wird “Anfang 2020” bekannt gegeben – und hier auf diesem Blog natürlich nachgereicht. Die bisher eingesetzten Drohnenplaketten reichen sicher nicht mehr aus, weil zusätzlich die Registrierungsnummer angebracht werden muss.

Online-Test für Piloten

Für Flüge in der Kategorie “Offen A1 und A3” müssen Piloten vorab einen Online-Test absolvieren. Die Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen, die sich auf die folgenden Themen verteilen:

1) Flugsicherheit, 2) Luftraumbeschränkungen, 3) Luftrecht, 4) menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen, 5) Betriebsverfahren, 6) allgemeine Kenntnisse zu UAS, 7) Schutz der Privatsphäre und der Daten, 8) Versicherung, 9) Luftsicherheit.

Für die Kategorie “Offen A3” (mit einem Abfluggewicht >900 Gramm und/oder Fliegen in der Nähe von Menschen) muss ein erweiterter Therieteil und ein längerer Test mit 70 Multiple-Choice Fragen absolviert werden.

Auch für den Online-Test gilt wie für die Registrierung: die Website für den Test und mögliche Kosten werden “Anfang 2020” bekannt gegeben – und hier auf diesem Blog natürlich nachgereicht. Es ist möglich, dass Piloten, die schon den deutschen “Drohnenführerschein” abgelegt haben, diesen anerkannt bekommen. Allerdings wurde das noch nicht bestätigt.

Flugverbotszonen und Flugregeln

Die wichtigsten Regeln für den Flug orientieren sich an den risikobasierten Ansatz – und sind für umsichtige Drohnenpiloten bereits “common-sense”:

  • Es sind ausschließlich Flüge in direkter Sichtweite des Piloten zulässig,
  • die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter,
  • es sind ausschließlich Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse unter 25 kg zugelassen (je nach Unterkategorie auch allerdings auch deutlich weniger Gewicht)
  • Flugverbotszonen und lokale Beschränkungen sind zwingend einzuhalten,
  • ein sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen und auch Gebäuden muss eingehalten werden – in der Regel horizontal 120 Meter,
  • die Drohne darf nie direkt über Menschen fliegen (Ausnahme Unterklasse A1 für Drohnen unter 250 Gramm: Diese dürfen über einzelne Personen, aber nicht über Menschenansammlungen (laut EASA >12 Personen) fliegen).

Zusätzlich müsst ihr natürlich die Gesetze zum Schutze der Privatsphäre beachten, die allerdings nicht drohnenspezifisch sind. Unbeteiligte dürfen nicht ohne ihr Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden, und natürlich darf die Drohne nicht als Instrument genutzt werden, um über Zäune oder Hindernisse zu sehen.

Die wichtigsten Infos hat die EASA in einem “niedlichen” Video (auf Englisch) zusammengefasst:

Einstufung von Drone Racing und FPV-Flügen

Für gesetzeskonforme FPV-Flüge nach den neuen Regeln der EASA, braucht man (wie schon bisher) eine zusätzliche Person, die die Drohne mit bloßem Auge die ganze Zeit sehen kann. Solange ihr bei einem Rennen auf dem privatem Gelände von Sportstätten oder abgesteckten Grünflächen abseits von nicht involvierten Personen bleibt und eine Standard FPV-Racing Drohne mit einem Gewicht von circa 350-400 Gramm fliegt, fallt ihr unter die Kategorie „Offen A3“.

Racing-Piloten müssen also wie alle Piloten in den Kategorien “Offen A1 bis A3” einen Online-Test aus mindestens 40 Multiple-Choice Fragen durchlaufen, wenn die Drohne schwerer als 250 Gramm ist. Zudem ist ein Mindestalter von 16 Jahren nötig. Jüngere Piloten müssen entweder mit einer Drohne unter 250 Gramm oder mit einem älteren Piloten als Aufsichtsperson fliegen.

Freie FPV-Flüge in der Nähe von Personen oder Gebäuden auf nicht gesichertem Gelände dürften allerdings sehr schnell in die Kategorie “spezifisch” fallen und stärker reguliert werden.

Zusammenfassung für Hobbypiloten

Die meisten Hobbypiloten mt einer Drohne über 250 Gramm und risikoarmen Flugverhalten müssen einige grundsätzliche Flugregeln kennen, den Online-Test bestanden und die Registrierung vorgenommen haben und vor jedem Flug die lokalen Einschränkungen/Flugverbotszonen prüfen. Die Websiten zur Registrierung und dem Online-Test werden von den nationalen Behörden Anfang 2020 bekannt gegeben und natürlich auch auf dieser Website verlinkt.

Wer auf Registrierung und Test keine Lust hat, muss sich auf Drohnenmodelle mit einem Gewicht unter 250 Gramm beschränken (wie zum Beispiel der Mavic Mini), aber auch dann müssen natürlich die Flugverbotszonen beachtet werden.

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2 thoughts on “2020 kommen die EU-Drohnengesetze: Was Piloten jetzt wissen müssen

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