Neue Drohnengesetze in der Schweiz 2019/2020

      No Comments on Neue Drohnengesetze in der Schweiz 2019/2020

Die Schweiz kann aktuell noch als Paradis für Drohnenpiloten bezeichnet werden: Es dürfen grundsätzlich Drohnen bis zu 30 kg ohne Bewilligung oder Kenntnisnachweis geflogen werden. Auch eine Kennzeichnung der Drohne mit einer Plakette ist bisher nicht nötig.

Allerdings muss der Pilot jederzeit Augenkontakt zu seiner Drohne haben und darf sich Menschenansammlungen von über 24 Personen höchstens 100 Meter annähern. Eine Mini-Drohne unter 500 Gramm wie zum Beispiel der DJI Ryze Tello darf übrigens über Menschen geflogen werden.

Gesetzesanpassung in 2019/2020

Verglichen mit den Nachbarländern ist die Schweiz bei den Einschränkungen nach Fluggewicht weit weniger streng – es ist aber abzusehen, dass sich das bald ändern könnte: Künftig sollen Drohnenpiloten eine Fluglizenz erwerben, unabhängig davon ob sie als Hobby oder zu kommerziellen Zwecken fliegen. Die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) erarbeitet derzeit ein entsprechendes Gesetz. Da die Schweiz in der Luftfahrt weitgehend EU-Recht übernimmt, werden ähnliche Regelungen auch hier eingeführt werden – laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) allerdings frühestens Ende 2019.

Schon heute bietet der Schweizerische Verband ziviler Drohnen (SVZD) Schulungen mit Lizenzierungen auf verschiedenen Stufen für Hobby- und Profi-Drohnenpiloten an. Diese sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, bieten aber gerade für professionelle Drohnenpiloten die Möglichkeit, einen Qualitätsnachweis für ihre Ausbildung und Fähigkeiten vorzuweisen.

Foto von Martin Sanchez

Aktuelle Gesetzeslage für Schweizer Drohnenpiloten

Üblicherweise darf bis in eine Höhe von 300 m geflogen werden, in einigen Gebieten ist die Flughöhe aber auf 150 m limitiert. Im Umkreis von 5 km um Flugplätze ist das Fliegen verboten (no fly zone). Eine gute Informationsquelle ist die interaktive Drohnenkarte des Bundesamtes für zivile Luftfahrt (BAZL), auf der Einschränkungen und Flugverbote abgebildet sind. Die Karte sowie weitere Informationen beispielsweise zum Bewilligungsverfahren zum Fliegen mit FPV- Videobrille sind auf der Webseite des BAZL zu finden.

Quelle: BAZL (http://www.bazl.admin.ch)

Foto- und Videoaufnahmen

Auch in der Schweiz muss bei Filmen und Fotografieren natürlich der Daten- und Persönlichkeitsschutz beachtet werden. Aufnahmen von erkennbaren Personen sind ohne deren Einwilligung nicht erlaubt. Die gleichen Regeln gelten beim Urheberrecht: Aufnahmen beispielsweise auf einem Konzert sind nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Überfliegens von Menschenansammlungen problematisch, sondern erfordern vor der Aufnahme eine Bewilligung durch den Rechteinhaber.

Generell ist für gewerbliche Video- und Fotoaufnahmen, auch ohne Drohnen, in vielen Gemeinden eine Bewilligung erforderlich.

Versicherungsschutz

Für eine Drohne mit mehr als 500 g Gewicht muss zur Abdeckung möglicher Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken vorhanden sein.

Zusammenfassung

Eine Kennzeichnungspflicht und einen Kenntnisnachweis ist in der Schweiz (bisher) noch nicht erforderlich. Auch sind die Gewichtsbeschränkungen mehr als großzügig – ihr dürft fast jede Drohne bis 30 kg fliegen. Allerdings dürfen die Gemeinden lokal strengere Regelungen festlegen, die ihr unbedingt prüfen solltet, bevor ihr eure Drohne abheben lasst. Eine Angleichung an die strengeren Vorgaben Nachbarländer der Schweiz wird voraussichtlich 2019 bis 2020 kommen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *