Ergänzung zur Drohnenverordnung: Grundsätze für Flugbewilligungen und Ausnahmegenehmigungen Nfl 1-1163-17

Im April 2017 wurde in Deutschland den Einsatz von Drohnen (UAV) neugeregelt. Die wichtigsten Änderungen dieser „Drohnenverordnung“ waren die Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 g, der Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) für ein Abfluggewicht von ab 2 kg und eine Bewilligungspflicht von Flügen mit Drohnen ab 5 kg sowie Flügen bei Nacht und ausser Sichtweite.

Die Bewilligungen werden weiterhin durch die Landesluftfahrtbehörden ausgestellt. Um deren Auslegung und Umsetzung zu vereinheitlichen, wurde vom BMVI  am 27. Oktober 207 in der Nachricht für Luftfahrer (Nfl) 1-1163-17 gemeinsame Grundsätze für Flugbewillligungen und Ausnahmegenehmigungen beschrieben. Achtung, die Nfl ist nicht rechtverbindlich. Die Landesluftfahrtbehörden können davon abweichen, es ist aber davon auszugehen, dass die Grundsätze sich als Standard etablieren.

In der Nfl wird ein vereinfachte Verfahren gilt für Bewilligungsanträge für den Einsatz von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 5 kg vorgeschlagen. Zusätzlich kann es auch für die Beantragung von zwei möglichen Ausnahmen von Flugverboten genutzt werden:

  1. Überflug über Wohngrundstücke, möglich für Fluggerät bis max. 2 kg wenn der Flug für den Einsatzzweck notwendig ist, das Einholen einer Einverständniserklärung des Besitzers nicht zumutbar ist, sowie zusätzliche Einschränkungen berücksichtigt werden.
  2. Flüge in der Nähe von Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen und Bahnanlagen, möglich wenn die Flughöhe den seitlichen Abstand nicht überschreitet (1:1-Regel) und 10 m Mindestabstand eingehalten wird, sowie zügiger Überflug in wenigen, bestimmten Fällen erfolgt.

Die Ausnahmen sind für diverse kommerzielle Einsatzbereiche von Drohnen relevant, insbesondere natürlich für die Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen zum Beispiel von Immobilien.

Darüber hinaus sind Ausnahmen für den Betrieb außerhalb der Sichtweite oder bei Nacht oder bei einem Startgewicht von über 5kg möglich, wenn ein begründeter Antrag eingereicht wird. Dieser wird nach einem vereinheitlichten Risikobewertungsansatz (SORA-GER) bewertet. Für den Antrag sind relativ ausführliche Angaben und Nachweise erforderlich, darunter Versicherungsnachweise, Datenschutzerklärung und eine Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle. Die ausführliche Liste der Anforderungen ist in der Nfl 1-1163-17 ab Seite 7 zu finden.

Bewilligungen und Ausnahmen können für Einzelfälle oder allgemein für einen bestimmten Zeitraum von bis zu 2 Jahren beantragt werden.

Fluglogbuch

Das Führen eines Logbuchs ist eine Nebenauflage aus der Betriebserlaubnis und ist daher Pflicht für das Fliegen von Drohnen mit einem Gewicht ab 5 kg, aber auch bei leichteren Drohnen, wenn eine Ausnahmegenehmigung bzw. Flugerlaubnis eingeholt wurde.

Der Erlaubnisinhaber hat einen Nachweis (Aufzeichnungen über den jeweiligen Flugbetrieb) mit folgenden Angaben zu führen:

  • Name des Piloten,
  • Datum und Uhrzeit,
  • Einsatzort (mit genauen Angaben),
  • Bezeichnung des Gerätes,
  • Dauer des Einsatzes,
  • Anzahl von Starts und Landungen,
  • Gesamtflugzeit des Einsatzes,
  • Besonderheiten, Vorkommnisse, Betriebsstörungen

Die Aufzeichnungen sind zwei Jahren aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Gemäß dieser Auflagen ist es zwar prinzipiell möglich, eine elektronische Aufzeichnung z.B. mit einer App zu führen, allerdings sind die integrierten Logbücher der gängigen Apps wie von DJI zumindest bisher nicht in der Lage, alle in der Bewilligung geforderten Angaben zu dokumentieren. Auch ist die Vorlage der Aufzeichnungen aus der App in der Praxis wohl kaum machbar mangels Export-/Speicherfunktion. Daher empfehle ich auch weiterhin ein physisches Logbuch zu führen.

Wenn ihr eine lose Blättersammlung vermeiden wollt, könnt ihr ein Logbuch in gebundener Form zum Beispiel bei Amazon erwerben. Ein Logbuch mit einer Struktur nach Auftrag bzw. Flugprojekt anstelle einer einfachen Liste gibt es hier: Flug Logbuch – Zur Dokumentation von Flügen mit Drohnen & Multicoptern

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