Prüfstellen für den Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) benannt

Kann je nach Ausführung über 2 kg wiegen: Yuneec Typhoon

Im Frühjahr 2017 wurden die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland für das Fliegen von Drohnen & Multicoptern konkretisiert. Unter anderem wurde festgelegt, dass für das Fliegen einer Drohne mit einem Startgewicht ab 2 kg ein Kenntnisnachweis, also eine Art Drohnenführerschein notwendig ist. Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) nimmt die Prüfungen nicht selbst ab, sondern benennt “anerkannte Stellen”, die den Kenntnisnachweis anstellen dürften. Die ersten beiden Stellen wurden jetzt veröffentlicht, es handelt sich um: UAVDACH-Services UG in 88682 Salem und A.Scholz-Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik in 30171 Hannover.

Dem LBA liegen 27 weitere Bewerbungen von Prüfstellen vor, die Liste der anerkannten Stellen wird daher fortwährend erweitert. Zu finden ist sie auf der Website des LBA: http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/Liste_anerkannte_Stellen.html?nn=569540

Aktuell gilt noch Übergangsfrist bis Herbst, um genug Prüfstellen aufzubauen, aber ab 1. Oktober 2017 ist der Kenntnisnachweis erforderlich.

 

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